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   FG Niedersachsen, 09.10.2001 - 6 K 10837/00   

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https://dejure.org/2001,28748
FG Niedersachsen, 09.10.2001 - 6 K 10837/00 (https://dejure.org/2001,28748)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.10.2001 - 6 K 10837/00 (https://dejure.org/2001,28748)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Oktober 2001 - 6 K 10837/00 (https://dejure.org/2001,28748)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 46 Abs. 1 Nr. 2 StBerG; § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG
    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Eintragung im Schuldnerverzeichnis; Vermutung des Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Eintragung im Schuldnerverzeichnis; Vermutung des Vermögensverfalls

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.11.1994 - VII B 129/94

    Bestehen einer gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.10.2001 - 6 K 10837/00
    Zwar kann die durch die Eintragung im Schuldnerverzeichnis begründete Vermutung des Vermögensverfalls widerlegt werden; dazu ist jedoch die genaue Angabe von Tatsachen erforderlich, aus denen sich ergibt, dass im Einzelfall trotz der bestehenden Eintragung tatsächlich kein Vermögensverfall gegeben ist (vgl. BFH-Beschl. v. 11. Oktober 1994 VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441).

    Allein der Hinweis des Klägers, dass er keinen Zugriff auf Mandantengelder habe, reicht hierzu nicht aus (vgl. BFH-Beschluss v. 11.10.1994 VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441).

    Dies gilt insbesondere, da der Kläger in eigenen Steuerangelegenheiten höchst nachlässig handelt (vgl. BFH-Beschl. v. 11.10.1994, a. a. O.).

    Dieses Verhalten zeugt von einem erheblichen Maß an Nachlässigkeit und auch Uneinsichtigkeit, sodass es naheliegt, dass der Kläger auch die Interessen seiner Mandanten dadurch gefährdet, dass er deren Steuererklärung nicht oder verspätet abgibt und dadurch für seinen Mandanten nachteilige Maßnahmen des Finanzamtes veranlasst (vgl. BFH-Beschl. v. 11.10.1994, a. a. O.).

  • BFH, 19.12.2000 - VII R 86/99

    Lohnsteuerhilfeverein - Haftungsschuldner für Umsatzsteuerschulden -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.10.2001 - 6 K 10837/00
    Für das Vorliegen dieses Ausnahmetatbestandes trifft den Steuerberater die Darstellungs- und Feststellungslast (vgl. BFH-Urt. v. 06.06.2000 VII R 68/99, HFR 2000, 741, m. w. N.).

    Die bloße Behauptung bestimmter Tatsachen reicht hierfür nicht aus (vgl. BFH-Urt. v. 06.06.2000, HFR 2000, 741).

  • BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94

    1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.10.2001 - 6 K 10837/00
    Zwar kann der Widerruf der Bestellung als Steuerberater nicht aufrecht erhalten werden, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung eine Rechtspflicht für eine sofortige Wiederbestellung besteht (BFH-Urt. v. 22.10.1995 VII R 63/94, BStBl II 1995, 909); ein solcher Anspruch des Klägers besteht jedoch nicht.
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99

    Sozialversicherungsbeiträge - Eidesstattliche Versicherung - Steuerschulden -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.10.2001 - 6 K 10837/00
    Für das Vorliegen dieses Ausnahmetatbestandes trifft den Steuerberater die Darstellungs- und Feststellungslast (vgl. BFH-Urt. v. 06.06.2000 VII R 68/99, HFR 2000, 741, m. w. N.).
  • BFH, 24.02.1987 - VII R 23/85

    Änderung der räumlichen Zuständigkeit der Finanzämter während des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.10.2001 - 6 K 10837/00
    Damit ist ein gesetzlicher Wechsel des Beteiligten eingetreten, der auch im Rubrum wie geschehen zu berücksichtigen ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 1987 VII R 23/85, BFH/NV 1987, 283).
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